Deutung des Bebauungsplans


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Abgeschickt von Stefan am 29 August, 2005 um 23:14:54

Hallo,
in dem Bebauungsplan (nachfolgend BP), indem unser Baugrund liegt, ist die Garage an der Süd-Ost Ecke eingezeichnet. Wir wollen die Garage an die Nordgrenze setzen. Leider hat der angrenzende Nachbar hiermit ein Problem, mit der Begründung, dies sei laut BP nicht zulässig.

Im BP gibt es folgenden Paragraphen:
§8.1 Garagen einschließlich Nebengebäude sind nur innerhalb der Baugrenzen zugelassen

Die Garage, als Rechteck mit den Buchstben GA gekennzeichnet, wuerde aber innerhalb der im BP gestrichelt markierten Baugrenze liegen.

In der Legende der Planzeichen steht bei GA: Garage=zwingend.
Heisst das jetzt, dass eine Garage an sich zwingend erforderlich ist oder die Lage der Garage wie im BP gekennzeichnet positioniert werden muss?

In dem Baugebiet waeren dann schon 2 Garagen nicht nach
Vorschrift gebaut.

Ich hoffe jemand kann uns hier weiterhelfen.
Besten Dank fuer Antwort
Stefan




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