Re: Grundstückskauf - Freistellungsverpflichtung


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Abgeschickt von Chorma am 21 Februar, 2005 um 16:30:12

Antwort auf: Grundstückskauf - Freistellungsverpflichtung von Meinschien am 19 Februar, 2005 um 01:21:52:

Auf Versprechungen würde ich mich nicht verlassen. Zumindest sollte im Kaufvertrag aufgenommen werden, dass der Verkäufer für die Löschung der Leitungsrechte einsteht.



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