Re: Ferienhaus nach Ablehnung Vorbescheid für Haus


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Abgeschickt von Nils Jagnow am 01 September, 2005 um 09:13:19

Antwort auf: Ferienhaus nach Ablehnung Vorbescheid für Haus von Hagen Poser am 30 August, 2005 um 18:28:40:

Hallo,

§ 35 von welchem Gesetz? Wenn es sich um das BauGB handelt, sehe ich für Ihr Vorhaben schwarz, denn ein Ferienhaus ist kein priviligiertes Vorhaben im Außenberich gem. § 35 BauGB.

Im Außenbereich sind nur wenige, priviligierte Vorhaben zulässig (z.B. Lndwirtschaftliche Betriebe). Darüber hinaus sind bei bestehenden Gebäuden (wie in Ihrem) Fall, nur bestimmte Maßnahmen zulässig (z.B. Umbau, insofern das Äußere des Gebäudes nicht verändert wird).

Wenn Sie keine Bauunterlagen / -genehmigung mehr von Ihrem Objekt haben, versuchen Sie wenigstens, aus dem Archiv Ihrer Stadt alte Fotos / Pläne aufzutreiben, die eine möglichst lückenlose Nutzung des Gebäudes dokumentiert. Aber selbst das ist nicht mehr als ein Strohhalm, da Fotos ja nichts über die Zulässigkeit aussagen...




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