Re: Antrag auf Stillegung der Bauarbeiten


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 September, 2005 um 19:45:01

Antwort auf: Re: Antrag auf Stillegung der Bauarbeiten von Markus am 09 September, 2005 um 15:52:36:

Ich kann nur auf den ersten Beitrag verweisen: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten, auch dazu, ob und welche Anträge Sie stellen können und sollen.

: Könnte ich denn nicht einen ANtrag auf Stillegung der Bauarbeiten beim VErwaltungsgericht stellen, bis die Behörde über meinen WIderspruch entschieden hat bzw. bis die BEhörde überhaupt darüber entscheidet, ob mein WIderspruch zulässig ist. Ich habe ja ein Telefonat geführt, so dass ich mich darauf verlassen habe, dass meine Einwände zur KEnntnis genommen wurden. Ist dies nicht der GRund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?





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