Re: Antrag auf Stillegung der Bauarbeiten


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Abgeschickt von Markus am 09 September, 2005 um 15:52:36:

Antwort auf: Re: Antrag auf Stillegung der Bauarbeiten von Dirk Baumeister am 07 September, 2005 um 22:43:27:

Könnte ich denn nicht einen ANtrag auf Stillegung der Bauarbeiten beim VErwaltungsgericht stellen, bis die Behörde über meinen WIderspruch entschieden hat bzw. bis die BEhörde überhaupt darüber entscheidet, ob mein WIderspruch zulässig ist. Ich habe ja ein Telefonat geführt, so dass ich mich darauf verlassen habe, dass meine Einwände zur KEnntnis genommen wurden. Ist dies nicht der GRund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?



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