Re: Spitzbodenausbau mit Gaube - Vorschriften/Genehmigung?


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Abgeschickt von Pia am 14 September, 2005 um 10:56:35

Antwort auf: Spitzbodenausbau mit Gaube - Vorschriften/Genehmigung? von Claudia am 14 September, 2005 um 07:26:22:

Die beschriebene Nutzungsänderung wäre genehmigungspflichtig gewesen - der Einbau der Dachfenster und der Dämmung vermutlich nicht. Dies ist von der Bauordnung des Landes abhängig.

Frage 1: Es kann immer Probleme bei ungenehmigten Ausbauten geben, nicht nur mit dem Bauamt, sondern z.B. auch mit der Gebäudeversicherung und den anderen Eigentümern. (muss aber nicht) Schwierig wird es, wenn ein Ausbau garnicht genehmigungsfähig wäre.

Frage 2: Beim Bauamt kann man Akteneinsicht nehmen, um zu klären wie der Genehmigungsstand ist und ggf. auch statische Unterlagen zu kopieren. Weiter hilft dann ein Statiker, bei kleineren Gauben auch ggf. ein Zimmermann.

Frage 3: Die Bauvorlagen für einen Bauantrag sind in der Bauordnung beschrieben. Der Bauvorlageberechtigte, der Euren Antrag einreichen muss, weiss darüber natürlich Bescheid. Außerdem braucht Ihr eine Statik, den Wärmeschutznachweis, vielleicht einen Schallschutznachweis, eine aktuelle Flurkarte. Der Brandschutz muss meistens nicht nachgewiesen, sondern seine Einhaltung vom Entwurfsverfasser bestätigt werden.

Am Besten laßt Ihr Euch von einem Fachmann beraten. Auch im Bauamt könnt Ihr zur Bauberatung gehen.

Außerdem müßt Ihr das WEG Recht und Eure Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung beachten, da solche Ausbauten meistens Zustimmungspflichtig sind.





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