Spitzbodenausbau mit Gaube - Vorschriften/Genehmigung?


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Abgeschickt von Claudia am 14 September, 2005 um 07:26:22

Wir wohnen in einer Eigentumswohnung, die wir 1998 gekauft habe. Zu diesem Zeitpunkt hatten unsere Vorbesitzer bereits vom Wohnzimmer aus eine Wendeltreppe hoch zum Spitzboden eingebaut und den jetzt neu entstanden Raum mit 3 Dachfenstern und Isolierung versehen. Es wurden jedoch keine weiteren Leitungen oder Heizung in den Raum gelegt. Unseres Wissens ist dies auch ohne Bauantrag bei den örtlichen Behörden geschehen. Jetzt überlegen wir, ob wir den Raum nicht durch den weiteren Ausbau von Gauben auf beiden Seiten noch effektiver Nutzen können. In diesem Zusammenhang tauchen jetzt doch eine Menge Fragen auf. 1. Kann es im nachhinein noch Probleme mit den Behörden bzgl. des ausgebauten Spitzbodens geben?
2. Mit wem muss man sich in Verbindung sezten um zu erfahren ob die Statik den Einbau von Gauben überhaupt zulässt?
3. Was muss man (falls o.g. Punkte i.o sind) bei dem Bauantrag alles einreichen und welche Kosten fallen außer dem Einbau/Umbau überhaupt noch an. Gibt es auch noch Brandschutzverordnungen die in einem solchen Fall beachtet werden müssen?




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