Grenzbebauung, LBO NRW


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Abgeschickt von Dirk am 27 September, 2005 um 08:19:44

Wie lautet eigentlich die Definition für ein Gebäude im Hinblick auf die mögliche Grenzbebauung von 9,0 m? Gibt es bestimmte maßliche Anforderungen und wie ist es um Abstellräume mit einer Deckenhöhe unter 2,0 m bestellt? Eine Mauer bis 2,0 m gilt doch nicht als Grenzbebauung, oder?



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