Re: Grenzbepflanzung


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Abgeschickt von Umweltbauftragter am 06 Oktober, 2005 um 10:50:56

Antwort auf: Re: Grenzbepflanzung von Dirk Baumeister am 25 September, 2005 um 22:33:13:

Also für Hessen gilt:

5 Jahre ohne Widerspruch -> Pflanzen können grundsätzlich bleiben

Da es sich bei der Anlage jedoch vermutlich um eine Hecke handelte, sind die Pflanzen auch zur Hecke zu erziehen. Abhängig vom Grenzabstand kann diese Hecke dann unterschiedliche Höhen haben.
Ob Thuja dann noch ansehnlich sind und ausreichend austreiben, wäre zu bezweifeln, ändert aber nichts an der Situation.




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