Re: Abstandsflächen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 10 Oktober, 2005 um 07:50:07

Antwort auf: Re: Abstandsflächen von Heller am 09 Oktober, 2005 um 19:44:03:

Da sie den entspr. Paragraphen ja selbst benennen, wird es Ihnen sicher auch ein Leichtes sein, daraus abzuleiten, ob die Garage dort zulässig ist oder nicht. Sie können die Auslegung der Paragraphen ja auch mit Ihren beiden Architekten diskutieren. Viel Erfolg!

: Ergänzend zur Ursprungsfrage:
: Baugebiet ist Sachsen (Taucha bei Leipzig)
: Laut B-Plan: Abstandsfläche gemäß §6 Abs. 14 und 15 SächsBO.





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