Re: Abstellschuppen und Sichtschutzzaun


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Abgeschickt von harry am 22 Oktober, 2005 um 12:01:36

Antwort auf: Abstellschuppen und Sichtschutzzaun von Roland am 26 September, 2005 um 21:52:57:

Hallo,

aktuell habe ich eine aehnliche Problematik mit meinen Nachbarn (wohne auch in NRW). Habe im Internet wie ein Weltmeister nach der Thematik Grundstueckzaeune gesucht und nichts dazu gefunden. Es geht da immer nur um Hecken und Straeucher (Pflanzabstand und Hoehe von Gewaechsen). Ich habe mich dann beim Bauamt erkundigt.
Ergebnis: Fuer einen Sichtschutz benoetigt man nur dann eine Baugenehmigung, wenn fuer das Gebiet ein Bebauungsplan existiert (bei mir nicht der Fall). Ohne besondere Genehmigung darf ich einen Sichtschutz von 2 Meter Hoehe errichten, wobei die Hoehe von der Seite des Nachbarn zu messen ist. Letzteres ist insbesondere dann interessant, wenn das Nachbargelaende hoeher liegt.
Ich empfehle Ihnen, sich also an Ihr Bauamt zu wenden. Lassen Sie sich den Namen des zustaendigen Sachbearbeiters geben und verweisen Sie bei dem Treffen mit dem Schiedsmann ggf. auf die Auskunft des Bauamtes.





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