Abgeschickt von molli am 23 Oktober, 2005 um 19:47:27
Ein Gebäude wurde vor ca 80 Jahren mit Genehmigung errichtet, widerspricht in Größe und Dachneigung aber dem jetzt (seit etwa zwei Jahren) gültigen B-Plan.
Streitfall mit der Gemeinde: Darf außer der Dachhaut, die zu erneuern ist, auch die Dachkonstruktion repariert und die Wärmedämmung verbessert werden ?
Dürfen Fenster vergrößert werden, auch wenn dadurch neue Stahlbetonstürze eingezogen werden müssen?