Re: Vielleicht kann jemand helfen wegen Notwegerecht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 Oktober, 2005 um 08:02:42

Antwort auf: Vielleicht kann jemand helfen wegen Notwegerecht von Schreiner Tina am 25 Oktober, 2005 um 22:15:44:

Grundsätzlich ist ein Grundstück erst bebaubar, wenn "die Erschließung gesichert" ist (BauGB). Darunter ist im Normalfall der Anschluß an öffentliche Verkehrsflächen und die ausreichende Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Abwasser) des Grundstücks gemeint. Diese Grundvoraussetzungen gelten auch für Erweiterungen auf bereits bebauten Grundstücken.

Die "Sicherung" der Erschließung bedeutet aber nicht, dass das Grundstück direkt an eine Straße oder den Kanal angeschlossen sein muß. Diese Sicherung kann auch über andere, fremde Grundstücke erfolgen. Damit eine solche Sicherung auch bei Verkauf des Grundstücks, über das die Erschließung erfolgt, für das betroffene Grundstück erhalten bleibt, ist der Eintrag des Leitungs- und Wegerechts im Grundbuch dringend zu empfehlen. Es gibt auch privatrechtliche Verträge, die eine Sicherung darstellen. Allerdings ist die Durchsetzung der Rechte im Streitfall allgemein schwieriger. Gänzlich ohne Vereinbarung ist ein Kauf eines Grundstücks, dass nicht selbst erschlossen ist kritisch.

: Hallo liebe Leser ich schildere nun mal unser Problem.
: Wir könnten ein Haus kaufen, aber leider besteht zu dem Haus keine Wegerecht. Also das ganze war mal ein Grundstück und wurde geteilt, und da wurde nie ein recht geschrieben. Also es handelt sich um 3 Grundstücke und das hintere also das 3 ist das Haus das wir kaufen könnten, man kann nur durch die anderen zwei Grundstücke zum Haus fahren links ist die Bahn und am anderen Ende ein Bach. Es führt eine Straße zu dem Haus das wir kaufen könnten auch die zwei anderen Grundstücksbesitzer benutzen diese Straße. Das Haus das zu verkaufen ist wurde 1960 gebaut und die anderen Häuser wurde alle später gebaut. Und dieses Haus wo wir kaufen könnten wurde auch immer durch die Straße befahren den anders kann man nicht zu dem Haus kommen.
: So nun mein Problem mir raten viele Leute von dem Haus ab. Denn die sagen Du kannst nie was umbauen oder dazu bauen denn die anderen zwei können das verhindern. Oder die können Dir den Weg sehr schwer zugänglich machen und ich kann dann gar nichts dagegen machen. Das Grundstück mit Haus wo wir kaufen können hat ca. 2000 m² und mir wurde gesagt das ich da nie etwas bauen kann weil ich kein Wegerecht habe.
: Stimmt das.
: Vielleicht kann mir jemand sagen wie das ist. Muss ich wirklich Angst haben das die mir den Weg versperren, so das ich nicht zu meinem Haus kommen, oder meinem Besuch, oder kann ich da nie eine Garage oder irgendetwas bauen. Kann ja sein das man in 20 jahren vielleicht ein Haus für die Kinder reinbauen möchte kann ich das dann wirklich gar nicht machen ohne Wegerecht.
: Wenn das wirklich alles schwierig ist, wie komme ich an das Wegerecht.
: Vielen Dank
: für Ihre Bemühungen





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]