Re: Ersterschließung nach BauGB


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 November, 2005 um 18:05:13

Antwort auf: Re: Ersterschließung nach BauGB von Ralf Waldmann am 02 November, 2005 um 14:53:53:

Welche Kosten von der Gemeinde auf die Erschließungskosten umlegbar sind ergibt sich i. d. R. aus der sog. "Erschließungssatzung" der jeweiligen Gemeinde. Üblicherweise gehören alle Einrichtungen für eine sicher Benutzung und Versorgung der angrenzenden Grundstücke zu den Erschließungskosten.
Der Begriugg "Ersterschließung nach BauGB" wurde scheinbar von Ihrem Bauträger verwendet. Es handelt sich nicht um einen Begriff des BauGB.

: Sind denn Bürgersteige, Straßenbeleuchtung usw. auch enthalten??

: Wenn im Vertrag doch "Ersterschließung nach BauGB" steht, dann muss der Begriff doch im BauGB auch definiewrt sein und vor allem was es einschließt.




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