Dachausbau, Wirksamkeit neuer B-Pläne auf Bestand


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von R M am 09 November, 2005 um 10:43:00

Ich möchte auf einem 17 meter tiefen Flachbau ein Dachgeschoß bauen, mit 2/3 der Grundfläche des obersten Geschosses. Bisher ist der Dachstuhl nur 1,2m hoch. Soweit sogut. Ein neuer B-Plan (von 1960...) sieht allerdings nur 12m Bautiefe vor. Nun meint die Behörde, der Dachausbau müsste sich an die 12m tiefe halten. Ist es nicht aber so, daß sich der Dachausbau auf den Bestand bezieht? Ein später eingesetzter B-Plan würde doch nur bei einem Neubau oder einer richtigen Aufstockung wirksam werden, oder sehe ich das falsch?

Es handelt sich hier ja nicht um eine Aufstockung, sondern nur um die hinzufügung, besser gesagt die "Hochsetzung" eines bestehenden Daches. Es handelt sich um die Hamburger BO.

Danke!





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]