einmalige Abwasseranschlussgebühr


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Abgeschickt von Ralph Wunderlich am 09 November, 2005 um 12:37:57

Hallo zusammen!
Folgendes Problem:
Bei der Berechnung der einmaligen Abwasseranschlussgebühr kalkuliert der Abwasserzweckverband für ein Grundstück die Fläche des Innenbereiches * Geschossfaktor * Preis.
1. Frage: Ist es laut Gesetzgebung erlaubt, den gesamten Innenbereich eines Grundstücks als Grundlage für den Anschlussbeitrag heranzuziehen, obwohl das Niederschlagswasser des Grundstücks (Hof-, Gras- und Gartenflächen) gar nicht in die neu errichtete Abwasseranlage eingeleitet wird. Das Niederschlagswasser geht in einen Bach.
2. Frage: Auf dem Grundstück steht ein zweigeschossiges ehemaliges Stallgebäude, dass im Erdgeschoss Garagen enthält und im 1. Geschoss Abstell- und Lagerfläche. Darf das Stallgebäude genauso berechnet werden wie ein Wohngebäude, da in dem Stallgebäude gar kein Abwasser entsteht?
Wer kann mir Hinweise zu Gesetzen, Rechtssprechungen, Urteilen geben.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Ralph



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