Re: einmalige Abwasseranschlussgebühr


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Abgeschickt von Erich Bauer am 09 November, 2005 um 19:23:54

Antwort auf: einmalige Abwasseranschlussgebühr von Ralph Wunderlich am 09 November, 2005 um 12:37:57:

Bei der "Abwasseranschlussgebühr" dürfte es sich um einen Beitrag handeln. Wie der berechnet wird steht in der Beitragssatzung der Gemeinde. Auf die tatsächliche Benutzung kommt es beim Beitrag - im Gegensatz zur Abwassergebühr - in der Regel ebensowenig an, wie auf die tatsächliche Bebauung des Grundstücks.





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