Re: Terasse auf Garage an der Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Chris am 14 November, 2005 um 17:04:21

Antwort auf: Re: Terasse auf Garage an der Grundstücksgrenze von Mirko Lottemann am 28 Oktober, 2005 um 13:48:42:

: Die Problematik ist nicht selten. Es gibt je nach Bundesland das sog. Nachbarschaftsrecht. Dort werden solche Fragen bzgl. Dachterassen kurz behandelt. Vielleicht kann man den Nachbarn dazu zwingen selbst einen entsprechenden Sichtschutz anbringen zu müssen.

: Die Garage war schon da - war sie beim Kauf auch schon mit Terasse? Wenn ja stehen die Chancen schlecht. Immerhin konnte man sich das Objekt ja ansehen.
: Wenn nein, gibt es vielleicht einen Hebel in Richtung Nutzungsänderung.

: Ist der Nachbar verhandlungsbereit? Hat er Verständnis für die Lage?


In welchem Bundesland?

Bei uns in NRW (und auch in den meisten anderen Bundesländern) sind Grenzgaragen sogenannte privilegierte baul. Anlagen, da sie in den Abstandsflächen von Gebäuden und sogar an der Grundstückgrenze selbst zulässig sind. NAch geltender Rechtsprechung (NRW) ist eine über die privilegierte Garagennutzung hinausgehende Nutzung unzulässig - so ist in NRW (und auch in einigen anderen Bundesländern) die Nutzung von Dächern von Grenzgaragen als Dachterassen nach der Bauordnung grundsätzlich unzulässig (wie auch z. B. die Nutzung des Dachraumes über einer Grenzgarage als vom Wohnhaus zugänglicher Bodenraum)!

Gruß

Chris





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