Rücktritt Eigenheimzulage


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Abgeschickt von Andree am 15 November, 2005 um 09:21:28

Hallo,

wir haben in 2004 eine Eigentumswohnung gekauft und auch die entsprechenden Eigenheimzulage beantragt und gewilligt bekommen. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die gesamte Anlage unter Baudenkmalschutz steht. Somit wäre eine Förderung nach § 10f EStG möglich, was einen enormen Geldvorteil für uns hätte. Eine Doppelförderung nach § 10f EStG und Eigenheimzulage ist aber ausgeschlossen. Jetzt möchte ich den Antrag auf Eigenheimzulage zurücknehmen. Das Finanzamt teilte mir auf Anfrage aber mit, dass das nicht mehr gehen würde.

Hat hier jemand eine Idee, wie ich evtl. doch noch in den Genuss der Förderung nach § 10f EStG komme?

Vielen Dank für eine Info.




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