Re: Rücktritt Eigenheimzulage


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Abgeschickt von Volkmar Kippes am 04 Januar, 2007 um 17:47:13

Antwort auf: Rücktritt Eigenheimzulage von Andree am 15 November, 2005 um 09:21:28:

: Hallo,

: wir haben in 2004 eine Eigentumswohnung gekauft und auch die entsprechenden Eigenheimzulage beantragt und gewilligt bekommen. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die gesamte Anlage unter Baudenkmalschutz steht. Somit wäre eine Förderung nach § 10f EStG möglich, was einen enormen Geldvorteil für uns hätte. Eine Doppelförderung nach § 10f EStG und Eigenheimzulage ist aber ausgeschlossen. Jetzt möchte ich den Antrag auf Eigenheimzulage zurücknehmen. Das Finanzamt teilte mir auf Anfrage aber mit, dass das nicht mehr gehen würde.

: Hat hier jemand eine Idee, wie ich evtl. doch noch in den Genuss der Förderung nach § 10f EStG komme?

: Vielen Dank für eine Info.

Hallo,
bitte beachten, dass zwischenzeitlich aufgrund höchstrichterlicher REchtsprechung die doppelte Förderung sowohl nach § 10f EstG als auch durch Eigenheimzulage möglich geworden ist. Das gilt auch für bereits bestehende Förderungen. Unbedingt prüfen, ob die alten Steuerbescheide wegen Denkmalförderung rechtskräftig sind und gleichzeitig einen neuen Antrag auf Eigenheimzulage stellen. Die wird auch für abgelaufene Jahre gewährt.
Mfg
Volkmar Kippes




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