Re: Grundbucheintrag gleich Baugenehmigung?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Holger am 26 November, 2005 um 14:25:41:

Antwort auf: Grundbucheintrag gleich Baugenehmigung? von neuhaus am 25 November, 2005 um 01:29:43:

Auf jeden Fall beim Bauamt nachfragen. Die müssten die Unterlagen haben. gemäß OVG Münster setzt weder durch Duldung, Unterlassung o. ä. der Bauaufsicht ein Bestandschutz ein. Hierfür ist zwingend die Baugenehmigung notwendig. Falls das Vorhaben so noch genehmigungsfähig wäre, kann man auch eine nachträgliche Legalisierung beantragen. Also besser zum Amt nachfragen! Leider kann aus Datenschutzgründen nur der Eigentümer die Akteneinsicht vornehmen lassen (ggf. Grundbuchauszug erforderlich). Also mit dem Verkäufer die Sache absprechen

: Wir beabsichtigen den Kauf eines Wohngebäudes,
: für das in Teilbereichen die Baugenehmigungen fehlen bzw. nach Angaben des Verkäufers verlustig gegangen sind - so zB für das Obergeschoß des Gebäudes und die angrenzende Dachterrasse. Im Grundbuch allerdings sind dieses Obergeschoß und die Dachterrasse im Bestandsverzeichnis eingetragen, das Gebäude wurde in der bestehenden Form seit ca 25 Jahren bewohnt. Frage: begründet der Eintrag im Grundbuch einen baurechtlichen "Bestandsschutz" für das Gebäude?

: Gruß und Dank für Antwort - A.N., Köln





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]