Grundbucheintrag gleich Baugenehmigung?


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Abgeschickt von neuhaus am 25 November, 2005 um 01:29:43

Wir beabsichtigen den Kauf eines Wohngebäudes,
für das in Teilbereichen die Baugenehmigungen fehlen bzw. nach Angaben des Verkäufers verlustig gegangen sind - so zB für das Obergeschoß des Gebäudes und die angrenzende Dachterrasse. Im Grundbuch allerdings sind dieses Obergeschoß und die Dachterrasse im Bestandsverzeichnis eingetragen, das Gebäude wurde in der bestehenden Form seit ca 25 Jahren bewohnt. Frage: begründet der Eintrag im Grundbuch einen baurechtlichen "Bestandsschutz" für das Gebäude?

Gruß und Dank für Antwort - A.N., Köln



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