Baufenster und Dachüberstand


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Isabel Wolf am 27 November, 2005 um 23:44:09

Wir möchten ein Baugrundstück in Hessen erwerben, daß ein Baufenster der Größe 11x12m hat.
Gem. Bebauungsplan kann "eine Überschreitung der Baulinien und Baugrenzen durch Balkone, Loggien, Erker und Terassenflächen ausnahmsweise bis zu 1,5m zugelassen werden, wenn die Überschreitungen insgesamt nicht mehr als 50% der jeweiligen Gebäudelänge einnehmen."
Die Dachüberstande sind gem. Bebauungsplan mit maximal 50cm festgesetzt.

Welche maximalen Gebäudebamessungen sind zulässig:
a) 10x11m (Dachüberstände dürfen nicht aus dem Baufenster hinausragen)
b) 11x12m (maßgebend sind nicht die Dachüberstände sondern die Abmessungen der fertigen Außenwände)





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]