Gewohnheitsrecht


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Abgeschickt von Dani am 29 November, 2005 um 17:13:50

Könnte man sich auf ein Gewohnheitsrecht berufen, wenn ein Grundstück, das z. B. der Gemeinde gehört, seit Jahren von den angrenzenden Nachbarn als Zufahrt zu deren Grundstücken und Garagen genutzt würde und dies auch von der Gemeinde geduldet würde.(das Grundstück sei wie eine Straße geteert) Alle Nachbarn hätten ansonsten keine Möglichkeit Ihre Garagen anzufahren.
Könnte die Gemeinde diese Zufahrtmöglichkeiten auf irgendeine Weise verhindern und die Anwohner zwingen ihre Garagen über die eigenen Grundstücke anzufahren oder falls dies nicht möglich sein sollte nicht mehr nutzen zu können. Die Garagen wären genehmigt.



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