Re: Bauantrag stellen - Nur Architekten?


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Abgeschickt von Kaiser am 01 Dezember, 2005 um 10:55:18:

Antwort auf: Bauantrag stellen - Nur Architekten? von Harald Elbers am 28 November, 2005 um 19:24:39:

Siehe § 63 Abs. 3 der Landesbauordnung RP sowie dort die §§ 55,56 und notfalls benennt Ihnen das Bauamt sachkundige Personen.

www.akrp.de/akrp/Absolventeninfo.pdf
img.wekacityline.de/pdf/76829-Landau-Bau.pdf

: Guten Tag!

: Ich habe eine ganz allgemeine Frage zur Gesetzeslage in Rheinland-Pfalz: Wer darf einen Bauantrag ( Einfamilienhaus, etc.) stellen? Nur Architekten oder auch andere Fachkundige? Was genau benötigt man für Vorraussetzungen?

: Vielen Dank schonmal,

: Harald




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