Abgeschickt von Kaiser am 01 Dezember, 2005 um 10:55:18:
Antwort auf: Bauantrag stellen - Nur Architekten? von Harald Elbers am 28 November, 2005 um 19:24:39:
Siehe § 63 Abs. 3 der Landesbauordnung RP sowie dort die §§ 55,56 und notfalls benennt Ihnen das Bauamt sachkundige Personen.
www.akrp.de/akrp/Absolventeninfo.pdf
img.wekacityline.de/pdf/76829-Landau-Bau.pdf
: Guten Tag!
: Ich habe eine ganz allgemeine Frage zur Gesetzeslage in Rheinland-Pfalz: Wer darf einen Bauantrag ( Einfamilienhaus, etc.) stellen? Nur Architekten oder auch andere Fachkundige? Was genau benötigt man für Vorraussetzungen?
: Vielen Dank schonmal,
: Harald