Re: Wärmedämmung, Überbau, Grenze


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Abgeschickt von lig am 08 April, 2005 um 14:29:53:

Antwort auf: Wärmedämmung, Überbau, Grenze von Rüdiger Engelhardt am 08 November, 2004 um 10:59:25:

: Ich möchte unser Haus in Baden-Württemberg mit einem Vollwämeschutz versehen. Das Haus steht zweiseitig auf der Grundstücksgrenze. Ein Nachbar möchte die Wärmedämmungsmaßnahme untersagen.

: Laut Nachbarrechtsgesetz BW §7 Überbau Absatz 1 gilt:

: "(1) Darf nach den baurechtlichen Vorschriften unmittelbar an die gemeinsame Grundstücksgrenze gebaut werden, so hat der Eigentümer des Nachbargrundstücks in den Luftraum seines Grundstücks übergreifende untergeordnete Bauteile, die den baurechtlichen Vorschriften entsprechen, zu dulden, solange diese die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Untergeordnete Bauteile sind insbesondere solche Bestandteile einer baulichen Anlage, die deren nutzbare Fläche nicht vergrößern."

: Frage: Gilt eine Wärmedämmung im Sinne des Gesetzes als untergeordnetes Bauteil?

: Besten Dank für eine Antwort





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