Re: Wärmedämmung, Überbau, Grenze


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Abgeschickt von Winfried Lenz am 14 Juli, 2007 um 16:36:55

Antwort auf: Re: Wärmedämmung, Überbau, Grenze von lig am 08 April, 2005 um 14:29:53:

: : Ich möchte unser Haus in Baden-Württemberg mit einem Vollwämeschutz versehen. Das Haus steht zweiseitig auf der Grundstücksgrenze. Ein Nachbar möchte die Wärmedämmungsmaßnahme untersagen.

: : Laut Nachbarrechtsgesetz BW §7 Überbau Absatz 1 gilt:

: : "(1) Darf nach den baurechtlichen Vorschriften unmittelbar an die gemeinsame Grundstücksgrenze gebaut werden, so hat der Eigentümer des Nachbargrundstücks in den Luftraum seines Grundstücks übergreifende untergeordnete Bauteile, die den baurechtlichen Vorschriften entsprechen, zu dulden, solange diese die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Untergeordnete Bauteile sind insbesondere solche Bestandteile einer baulichen Anlage, die deren nutzbare Fläche nicht vergrößern."

: : Frage: Gilt eine Wärmedämmung im Sinne des Gesetzes als untergeordnetes Bauteil?

: : Besten Dank für eine Antwort

Sehr geehrter Herr Engelhardt,
ich beschäftige mich momentan intensiv mit der Materie. U.a. in Verbindung mit dem Energieeinspargesetz.
Bitte melden Sie sich doch einmal oder mailen Sie mir Ihre Telefonnummer. Dann rufe ich Sie an.
Meine Nr. ist 02151/596117
Frdl. Gruß
Winfried Lenz





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