Re: Bau im Außenbereich, aber kein Anbau!!


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Abgeschickt von Heuser am 06 Dezember, 2005 um 11:13:42:

Antwort auf: Bau im Außenbereich, aber kein Anbau!! von Britta L. am 04 Dezember, 2005 um 17:47:23:

Hängt vom Einzelfall ab. Für eine Klage vor dem VG brauchen Sie keinen Anwalt und könnten den Sachverhalt so günstig zu den reinen Gerichtskosten klären lassen. Über google finden Sie alles mit den Suchwörtern: "aussenbereich bauen altenteiler" oder "aussenbereich bauen altenteil". Übernehmen Sie einen Betrieb der Eltern während diese noch leben? Ferner ist das BauGB im Jahre 2004 novelliert worden und der Aussenbereich seither schwieriger zu bebauen, so dass Ihr Vater bezogen auf die alte rechtslage eher richtig lag als etwa heute.


: Ich habe auf dem Grundstück (einige tausend m²)meiner Eltern ein Stück Land von ca. 1.300 m² geerbt. Auf dem Stück wollten mein Verlobter und ich bauen (und natürlich mit Blick auf die wegfallende Eigenheimzulage) noch dieses Jahr einen Bauantrag stellen. Mein Vater sagte immer, daß er dort auf "Altenteil" bauen dürfte.
: Wir haben mit unserem Bürgermeister und der Gemeinde mündlich bereits alles abgeklärt (wurde einstimmig in einer Ratssitzung abgestimmt). Allerdings lehnt der Landkreis unsere Bauvoranfrage ab. -> Da es ein Außenbereich lt. Flächennutzungsplan ist, dürften wir allenfalls einen Anbau an das Haus meiner Eltern setzen, der mit dem Haus eine Einheit bildet (gleicher Klinker etc.). Dafür müßten dann aber ca. 18-20 Eichbäume gefällt werden, die mehrere zig Jahre alt sind!!! Auf dem Erbland müßten keine Eichen weg!! Was können wir noch machen? Gibt es vielleicht irgendeine Chance????





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