Re: Aufstockung einer Grenzbebauung


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 Dezember, 2005 um 10:08:41

Antwort auf: Aufstockung einer Grenzbebauung von flocki am 07 Dezember, 2005 um 15:53:48:

Der erforderliche Abstand für die Aufstockung ergibt sich aus den Regelungen zu den Abstandflächen aus der jeweiligen Landesbauordnung. In NRW z. B. mind. 3,00 m.

Eine Wertminderung des Grundstücks ist nicht zwingend gegeben. Mit der Grenzbebauung kann u. U. die bebaubare Fläche Ihres Grundstücks steigen, da Sie ja auch keine Grenzabstände mehr einhalten müssen, falls Sie das Grundstück mal bebauen wollten.

: unser nachbar möchte sein haus aufstocken, da er eine grenzbebauung hat, benötigt er dazu unsere zustimmung. wieweit muss er seinen aufbau zurücksetzen, damit er unsere zustimmung nicht mehr benötigt?

: ich kann seinem vorhaben leider nicht zustimmen, denn damit würde der wert meines grundstücks derart geminder! oder sehe ich das falsch????




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]