Re: Aufstockung einer Grenzbebauung


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Abgeschickt von Michael R. am 23 Februar, 2006 um 20:16:01

Antwort auf: Re: Aufstockung einer Grenzbebauung von Dirk Baumeister am 09 Dezember, 2005 um 10:08:41:

Da bereits Grenzbebauung besteht, müssen keine Abstandsflächen mehr eigehalten werden.(BauO NRW)
In wie weit jedoch die Zustimmung des Nachbarn erforderlich ist(Wertminderung, eingeschränkte Lichtverhältnisse ...) kann ich leider nicht beurteilen. Mich würde hier auch interessieren unter welchen rechtlichen Gesichtspunkten der Nachbar die Zustimmung verweigern darf oder ob hier überhaupt eine Zustimmung erforderlich ist.
(PS.: in meinem Fall bin ich der Bauherr)

: Der erforderliche Abstand für die Aufstockung ergibt sich aus den Regelungen zu den Abstandflächen aus der jeweiligen Landesbauordnung. In NRW z. B. mind. 3,00 m.

: Eine Wertminderung des Grundstücks ist nicht zwingend gegeben. Mit der Grenzbebauung kann u. U. die bebaubare Fläche Ihres Grundstücks steigen, da Sie ja auch keine Grenzabstände mehr einhalten müssen, falls Sie das Grundstück mal bebauen wollten.

: : unser nachbar möchte sein haus aufstocken, da er eine grenzbebauung hat, benötigt er dazu unsere zustimmung. wieweit muss er seinen aufbau zurücksetzen, damit er unsere zustimmung nicht mehr benötigt?

: : ich kann seinem vorhaben leider nicht zustimmen, denn damit würde der wert meines grundstücks derart geminder! oder sehe ich das falsch????





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