Re: Grunddienstbarkeit, Wegerecht


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Abgeschickt von Doc am 13 Dezember, 2005 um 11:47:30:

Antwort auf: Re: Grunddienstbarkeit, Wegerecht von sumi am 09 Dezember, 2005 um 10:49:43:

Hallo Sumi,

die rechtliche Eintragungsgrundlage könnte nach Ihren Informationen bestehen. Eine Eintragung kann zeitlich verzögert erfolgen und ist ebenso wirksam.
Was aber steht denn genau in der Bewilligungserklärung drin? Hat Ihr RA den Inhalt gelesen? I.d.R werden /sollten hier Nutzungsumfang, ggfs. Rentenzahlungen (Wegerechtsrente), Kostenverteilungen, Unterhaltsverpflichtungen etc. geregelt werden.
Wurde die Bewilligung nicht konkret formuliert, so muss eruiert werden, was das Ziel der Grunddienstbarkeit war und der Nutzungsumfang entsprechend geregelt werden. Sie haben auch das Recht den Weg auf einen Grundstücksbereich zu verlegen wo er sie am wenigsten stört und beeinträchtigt (aber die Rechtsausübung noch möglich ist).

Haben Sie dem Nachbarn dieses Wegerecht eingeräumt oder bestand es schon und wer hat die Bewilligungserklärung formuliert ? Was hat Ihr RA zum Sachverhalt der schonenden Rechtsausübung - ist im BGB geregelt - geäußert?


Gruß

Doc




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