Re: Grunddienstbarkeit, Wegerecht


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Abgeschickt von sumi am 09 Dezember, 2005 um 10:49:43

Antwort auf: Re: Grunddienstbarkeit, Wegerecht von sumi am 08 Dezember, 2005 um 20:29:53:

Hallo Doc,

die Auffassungen scheinen weit auseinander zu gehen - leider. Nachdem ich gestern nun frohlockte, weil kein Grundbucheintrag vorliegt, erfahre ich heute von einem RA folgendes:

Die Grunddienstbarkeit (und dessen Rechtsinhalt) sind nach dem notariellen Vertrag unbestritten vorhanden und sind auch nach Vermessung und Katasterfortschreibung ins Grundbuch einzutragen. Warum dies bislang nicht geschehen ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Es macht jedoch keinen Sinn, dies anzugreifen, denn die Eintragung ist jederzeit möglich, § 9 GBO und sie hat ohnehin keine konstitutive Bedeutung für die Entstehung der Grunddienstbarkeit.

Sehen Sie das ebenso oder soll ich noch einen anderen RA anfragen?





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