Re: Grunddienstbarkeit, Wegerecht


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Abgeschickt von sumi am 08 Dezember, 2005 um 20:29:53:

Antwort auf: Re: Grunddienstbarkeit, Wegerecht von Doc am 08 Dezember, 2005 um 17:34:51:

Hallo Doc,

schön Sie wieder zu treffen :-)

in der Kaufurkunde steht, daß die Grunddienstbarkeit in den Grundbuchblättern des herrschenden Grundstückes eingetragen werden soll - nicht in mein Blatt, und da steht auch gar nichts.
Aber da ich mich bis zum 15. Dez. bei dem Anwalt der Nachbarn mit einer Entscheidung melden muß habe ich jetzt eine Rechtsauskunft angefordert und den Anwälten den exakten Wortlaut mitgeteilt.

Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen die Antwort zukommen lassen. Wollen Sie? Oder ich stells ins Forum?

Liebe Grüße

Sumi




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