Abgeschickt von Wolf-Dieter Metzger am 16 Dezember, 2005 um 19:33:03
Die Gemeinde fordert von mir nach 33 Jahren Wasser und Abwasseranschlussgebühren . Abgerechnet wird nach der Satzung von 2004. Gibt es da keine Verjährung? und darf die Gemeinde nach heutiger Satzung abrechnen?