Wasser und Abwasseranschlusskosten nach 33 Jahren


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Wolf-Dieter Metzger am 16 Dezember, 2005 um 19:33:03

Die Gemeinde fordert von mir nach 33 Jahren Wasser und Abwasseranschlussgebühren . Abgerechnet wird nach der Satzung von 2004. Gibt es da keine Verjährung? und darf die Gemeinde nach heutiger Satzung abrechnen?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]