Straßenbaubeiträge bei Eckgrundstück, Land BB


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Abgeschickt von Kahl am 06 Januar, 2006 um 18:21:57

Guten Tag,

vllt. kann mir jemand bei der Lösung des folgenden Problems helfen...

Wir haben ein Eckgrundstück (begrenzt von 2 Straßen).
Eine der Straßen wurde in den letzten Jahren saniert.
Nun kam ein Kostenbescheid ins Haus, welchem wir bereits widersprochen haben. Mir fällt allerdings die Begründung des Widerspruchs etwas schwer.

1. Diese Grundstück wird als Garten genutzt und bemißt sich auf ca. 2000 qm.
Im Gebührenbescheid wird von einer "maßgebenden Zahl der Vollgeschosse" ausgegangen, welche auf 3 festgelegt wurde, d.h. ein dreigeschossiges Wohnhaus dürfte dort errichtet werden. Leider gibt mir das Amt keine schriftliche Bestätigung, daß zukünftig dreigeschossig bebaut werden darf.

2. Der nächste Punkt wäre die Bekanntmachung über die geplante Baumaßnahme. Diese erfolgte 18.07.2001 (nur nicht an uns).
Das Grundstück wurde uns 2000/2001 rückübertragen (von Bekannten). Dem Amt war der Eigentumswechsel bekannt, da der Grundsteuerbescheid bereits am 15.06.2001 an unsere Adresse verschickt wurde.
Zusammengefaßt bedeutet das, wir wurden weder von der geplanten Baumaßnahme unterrichtet noch angehört.

3. Die Zufahrt für dieses Grundstück befindet sich nicht in der sanierten Straße sondern in der anderen Straße, also kommt eine Nutzung für uns nicht in Betracht. Wir haben im Zuge der Baumaßnahme auch keine neue Grundstückszufahrt gelegt bekommen.
Sollten wir den Garten über diese Straße betreten wollen (befahren ist überhaupt nicht möglich), müßten wir über die öffentlichen Grünflächen laufen, die sich auf ca. 2 m Breite zwischen Grundstück und Fußweg belaufen.

Weiß jemand, auf welche gesetzlichen Grundlagen ich mich stützen kann?
Gibt es bereits Rechtssprechungen dazu?
Wenn ja, wo?

vielen Dank und ein gesundes neues Jahr,
Heike




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