2. Rettungsweg


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Abgeschickt von Markus Lauth am 10 April, 2005 um 12:48:55

Hallo,
will das Dachgeschoss eines Hauses der Gebäudeklasse 4 - ehemals Speicherräume, zu Wohnungen umbauen. Das Gebäude hat 7 Stockwerke, ist aber um 1/2 Stockwerk im ansteigenden Gelände versetzt. Der Boden des oberen Stockwerkes ist 19,25m + 1,40m = 20,65. Also kein Hochhaus. Der Brandschutz stuft mir das Gebäude aber als Hochhaus ein, da das Feuerwehrfahrzeug 2,5m tiefer stehen muss. Bekomme nur eine Baugenehmigung für die 1,4m tiefere Wohnung. Kann man keine Fluchttreppe 1,4m mit Rettungsbalkon anbringen? Besteht die Möglichkeit eine Notleiter als 2. Rettungsweg gemehmigt zu bekommen?
Kennt sich jemand mit diesen Sachen aus für Rheinland/Pfalz?
Danke
Markus Lauth



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