Re: Carport länger als 9 m


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Abgeschickt von anja am 09 Januar, 2006 um 20:46:53

Antwort auf: Carport länger als 9 m von augkf am 09 Januar, 2006 um 20:05:09:

Der Carport wirft eine Baulast auf das Grundstück Ihres Nachbarn. Wenn der jetzt so nett ist und es ihm nichts ausmacht, kann er es dennoch irgendwann der Stadt melden und fordern, es abreissen zu lassen. Sie "verschatten" im grunde sein Grundstück mit Ihrem Carport und belasten es somit. Fragen Sie ihn, ob er dieses Recht auch in sein Grundbuch eintragen lassen möchte, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn nicht, ist es eine reine Nettigkeit von ihm, aber er kann jederzeit seine Meinung ändern. Das Bauamt verlangt jedenfalls eine Eintragung der Baulast.

: Wir möchten in NRW an der Grundstücksgrenze ein Carport inklusive Abstellraum mit einer Länge von 12m bauen. Das Bauamt sagt, dass nur 9m erlaubt sind. Unser Nachbar hat gegen die Länge von 12m nichts auszusetzen. Können wir es dann trotzdem bauen ? Was kann schlimmstenfalls passieren, wenn das Bauamt später unser 12m Carport bemängelt ? Abbriß ? Strafe zahlen ?




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