Eigenheimzulage Bauantrag/ not. Kaufvertrag?


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Abgeschickt von Peter am 10 April, 2005 um 15:46:43

Hallo,
Ich habe einen Speicher in einem MFH gekauft. Der wurde zu Wohnzwecken umgebaut.
Der Bauauntrag wurde 2003 eingereicht.
Notarieller Kaufvertrag aus 2004.
Nutzung aus 2004.
Der Bescheid der Eigenheimzulage wurde nach dem neuen Recht also 2004 erstellt und berücksichtigte nur die Erwerbskosten, keine Herstellungskosten.
1. Ist der Zeitraum des Antrages beim Bauamt ohne Erwerb maßgebend?
2. Wenn nicht muessen dann zumindest die Herstellungskosten berücksichtigt werden?
Vielen Dank für die Hilfe.
P.S. Kann jemand einen Steuerberater im Raum Düsseldorf empfehlen (hinsichtlich dieser Problematik)?




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