Re: Umlegungsverfahren, wie kann ich mich dagegen wehren?


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Abgeschickt von Martin Büttner am 13 Januar, 2006 um 13:13:48

Antwort auf: Re: Umlegungsverfahren, wie kann ich mich dagegen wehren? von Bernd Rangel am 12 Januar, 2006 um 22:09:57:

Ohne den Sachverhalt genau zu kennen bleibe ich bei meiner Einschätzung, dass die Straße über Ihr Grundstück für die Gemeinde schwer zu verwirklichen sein wird. Je nach Größe des geplanten Wohngebietes wird erheblicher Verkehrslärm entstehen. Sie haben, wenn sie z.B. in einem allgemeinen Wohngebiet liegen, in der Regel Anspruch auf die Einhaltung folgender Orientierungswerte gemäß der DIN 18005: 55 dB(A) bei Tag und 45 dB(A) bei Nacht. Auch Ihr Garten darf nicht unzumutbar verlärmt werden. Die Materie ist so stark einzelfallbezogen, dass Sie einen Experten einschalten sollten, wenn Sie merken, dass Ihre Bedenken nicht beachtet werden.
M. Büttner





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