Re: Umlegungsverfahren, wie kann ich mich dagegen wehren?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bernd Rangel am 12 Januar, 2006 um 22:09:57:

Antwort auf: Re: Umlegungsverfahren, wie kann ich mich dagegen wehren? von M. Büttner am 12 Januar, 2006 um 10:27:05:

Herr Frau/Herr Büttner,

das Industriegelände hat selbstverständlich eine ehemalige Einfahrt. Diese Einfahrt ist allerdings recht schmal und führt auf eine kleine Seitenstraße, welche nicht geeignet ist, um den zu erwartenden Verkehr zu bewältigen. Das sehe selbst ich ein, ohne irgendwelche Gutachten gesehen zu haben. Leider wohnen wir an einer größeren Straße (die für den verkehr geeignet wäre) und leider ist unser Grundstück an der Straße teilweise noch nicht bebaut.

Haben Sie eine Quelle, wo ich selbst etwas zum Immissionschutz nachlesen kann?

Danke,

Bernd Rangel


: Das Umlegung ist gebunden an das Aufstellungsverfahren zum B - Plan. In diesem Verfahren werden Sie mindestens zweimal beteiligt (auf die Bekanntmachungen der Gemeinde achten!) und können Ihre Bedenken vortragen. Die Gemeinde hat alle vorgetragenen Belange sachgerecht abzuwägen. Die Neuplanung einer öffentlichen Straße auf privatem Grund ist ausgesprochen schwierig zu begründen und meist nur realisierbar, wenn es wirklich keine Alternativtrasse gibt; dazu müssen Untersuchungen zu allen möglichen Alternativen vorliegen. Die ehemalige Industriefläche muss doch auch schon vorher eine öffentliche Erschließung gehabt haben...
: Dazu kommt, dass der Verlauf der Straße "hinter ihrer Terrasse" vermutlich schon aus immissionsschutzrechtlichen Gründen ausscheidet; hier muss die Gemeinde Gutachten erstellen.
: Tragen Sie rechtzeitig alle Bedenken bei der Gemeinde vor, am besten mit fachlicher Unterstützung (Planer, Anwalt). Falls der B-Plan wirksam werden sollte, bleibt Ihnen immer noch die Normenkontrollklage.
: Viel Glück
: M. Büttner





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]