Re: Wohnungseigentumsrecht


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Abgeschickt von AMK am 17 Januar, 2006 um 17:50:52

Antwort auf: Re: Wohnungseigentumsrecht von Aliaf am 09 April, 2005 um 17:47:09:

: Guten Tag,

Also Verwaltungsorgane der Wohnungseigentümergemeinschaft sind außerhalb der Eigentümerversammlung grundsätzlich nicht zur Auskunft verpflichtet. Ein Individualanspruch auf Auskunftserteilung besteht aber, soweit eine Pflicht zur Rechnungslegung besteht oder nach Treu und Glauben ein Informationsbedürfnis vorliegt.




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