Re: Rückbauaufforderung durch Bauamt durchsetzbar ?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Januar, 2006 um 21:52:37

Antwort auf: Rückbauaufforderung durch Bauamt durchsetzbar ? von Wilma Guckert am 27 Januar, 2006 um 16:23:50:

Wenn jemand etwas baut und dabei die geltenden Regeln und Vorschriften missachtet muss er grundsätzlich mit einer Aufforderung zum Rückbau rechnen. Warum sollte es einen Bestandsschutz für etwas zu unrecht Erstelltes geben? Bestandsschutz kann nur geniessen, was zu Recht gebaut wurde und z. B. durch geänderte Gesetze heutzutage nicht mehr genehmigungsfähig wäre.
Warum sollten die Geldbuße Unrecht zu Recht umwandeln. Wenn Sie Steuern hinterziehen und mit einer Geldstrafe belegt werden, müssen die Steuern trotzdem zusätzlich bezahlt werden. Es handelt sich ja schließlich um eine Strafe für das Vergehen der Steuerhinterziehung und nicht um eine Ersatzzahlung an Stelle der Steuern.

: Hallo liebe Forumleser

: Wenn jemand vor 6 Jahren eine Grenzgarage gebaut hat und die zulässige Länge der Grenzbebauung von 12m
: in Rheinland-Pfalz überschritten hat, sei es auch nur
: durch ein angeschlossenes Betondach um die Einfahrt
: vor Schlagregen zu schützen .
: Muss derjenige damit rechnen dies zurück zu bauen,
: weil sein Nachbar ihn beim Bauamt angezeigt hat
: oder gibt es da schon einen Bestandsschutz.

: Wie könnte man so etwas ab- oder verändern, dass der Dachüberstand rechtlich gesehen nicht mehr
: als Bauwerk zur Grenzbebauung zählt.

: Gibt es Möglichkeiten einer Bußgeldzahlung um einen solchen unnötigen Rückbau zu verhindern.

: mfG

: Wilma





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]