Rückbauaufforderung durch Bauamt durchsetzbar ?


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Abgeschickt von Wilma Guckert am 27 Januar, 2006 um 16:23:50

Hallo liebe Forumleser

Wenn jemand vor 6 Jahren eine Grenzgarage gebaut hat und die zulässige Länge der Grenzbebauung von 12m
in Rheinland-Pfalz überschritten hat, sei es auch nur
durch ein angeschlossenes Betondach um die Einfahrt
vor Schlagregen zu schützen .
Muss derjenige damit rechnen dies zurück zu bauen,
weil sein Nachbar ihn beim Bauamt angezeigt hat
oder gibt es da schon einen Bestandsschutz.

Wie könnte man so etwas ab- oder verändern, dass der Dachüberstand rechtlich gesehen nicht mehr
als Bauwerk zur Grenzbebauung zählt.

Gibt es Möglichkeiten einer Bußgeldzahlung um einen solchen unnötigen Rückbau zu verhindern.

mfG

Wilma




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