Grenzabstand lt. Baugenehmigung


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Abgeschickt von Claudia Drühmel am 30 Januar, 2006 um 11:49:31


Guten Tag,
unser Haus ist um 2m zuweit von der nördlichen Grundstücksgrenze errichtet worden, was zur Folge hat, daß der Garten (südlich) nun um 2m kleiner geworden ist. Das macht ca 80qm weniger zu nutzende Gartenfläche aus, dafür haben wir nicht oder kaum nutzbaren Platz an der Nordseite. Laut Baugenehmigung sollte das Haus 2m weiter an der Grenze stehen. Wir sind wegen anderer kleinerer Baumängel bereits vor einer Schiedsvereinbarung... was sollten wir für dieses nun doch erheblichen Mangel fordern?




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