Re: Erschliessungsbeiträge...Dringend!!!


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Abgeschickt von Erich Bauer am 01 Februar, 2006 um 20:33:07

Antwort auf: Erschliessungsbeiträge...Dringend!!! von Sabine am 01 Februar, 2006 um 12:39:13:

Da die gemeindliche Satzung vermutlich regelt, dass persönlich beitragspflichtig ist, wer zum Zeitpunkt des Erlasses des Beitragsbescheides Eigentümer ist, wäre nur noch zu klären, ob ein solcher Bescheid (nicht "Rechnung") auch ergangen ist. Falls der Bescheid nicht angekommen sein sollte, wird die Gemeinde den sicher gerne nochmal versenden - es sei denn es gäbe zum Jahreswechsel Verjährungsprobleme.

Ob der Beitragspflichtige dann vom Verkäufer aus dem Vertragsverhältnis eine Erstattung verlangen kann, ist eine Frage der Vertragsklausel bzw. deren Auslegung.





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