Garagenbau ist möglich


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Sepp am 01 Februar, 2006 um 20:52:53:

Antwort auf: Garagenbau von W. Roeser am 30 Januar, 2006 um 09:12:24:

: Hallo,
: ich plane den Bau einer Garage mit zusätzlicher Werkstatt (6mx10m) in Mecklenburg/VP. Die Garage soll so gebaut werden, das ich zu der einen Grundstücksgrenze 1m Abstand einhalte und zu der anderen Grenze 3m. Nach Landesbauordnung darf ich aber 15m bei Grenzbebauung nicht überschreiten. Das hieße also 6m + 9m. Nun befindet sich aber die längere Seite von 10m im Abstand von 3m zur Grundstücksgrenze. Zählt das dann doch als Grenzbebauung, da sich das gesamte Gebäude nicht im Abstand von 3m zu allen Grundstücksgrenzen befindet oder ist soetwas doch zulässig?

Die Landesbauordnung lautet nach meiner Kenntnis in § 6 auszugsweise:
(11) In den Abstandflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandflächen sind zulässig
1. Garagen einschließlich Abstellräume und Nebengebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten bis zu 9 m Länge je Nachbargrenze und mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der festgelegten Geländeoberfläche, wenn zur Nachbargrenze ohne Grenzabstand oder mit einem Grenzabstand von mindestens 1 m gebaut wird; bei einer Anordnung der Garage oder des Nebengebäudes in einer Grundstücksecke darf abweichend davon die Gesamtlänge entlang den Nachbargrenzen 15 m nicht überschreiten,.....

Wenn also zu einer Grundstücksgrenze der "normale" Grenzabstand (3m sind vermutlich ausreichend) eingehalten wird, dann ist das Gebäude nicht in einer Grundstücksecke (in diesem Rechtssinne) angeordnet. Es ist nur an einer Grenze ein Grenzgebäude. Hier sind bis zu 9 Meter zulässig. Die geplanten 6 Meter sind also kein Problem. Bei der Beurteilung dieser Frage gehe ich davon aus, dass die beiden Grundstücksgrenzen etwa rechtwinklig zueinander stehen.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]