Re: Rechnung Hauseinmessung


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Abgeschickt von K.Rahn am 12 April, 2005 um 13:39:49:

Antwort auf: Re: Rechnung Hauseinmessung von Ganno am 11 April, 2005 um 20:18:17:

Das muss bei dem Rechnungsbetrag schon eine fette Villa oder ähnliches sein. Grins!
Bei einer hoheitlichen Vermessung wird auf der Basis der Gebührenordnung abgerechnet. Private Vermessungen werden soweit die Leistungen in Leistungsbildern erfasst sind, nach der HOAI abgerechnet. Mehr Informationen gibt es hier:
http://www.kreis-coesfeld.de/3762einm.htm
Die Verjährung der Honorarforderung beginnt zumindest nach HOAI grundsätzlich mit der Erteilung einer prüffähigen Schlußrechnung.
Somit denke ich das der glückliche Verjährungsfall hier nicht vorliegt. Die Gegenseite wird sagen, die Verjährungsfrist beginnt erst mit Erledigung des Auftrags, das heißt, mit Erbringung und Abnahme der Vermessungsleistung.
Wann das bei Ihnen war...?





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