... das kommt darauf an


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Abgeschickt von Sepp am 07 Februar, 2006 um 21:24:47:

Antwort auf: Wasserschaden / Was übernimmt die Versicherung? von Stefan am 06 Februar, 2006 um 20:26:19:

: Da wir nicht in ein Hotel gehen, will der Versicherer uns einen Betrag von einer "Quasi-Miete" eines EFH zahlen

Das ist sehr großzügig von einer Versicherung, wenn sie praktisch eine Schaden ersetzt, der gar nicht entstanden ist. Mit "Schaden" meine ich damit die Kosten für eine vorübergehende anderweitige Unterkunft.


: Die zweite Frage ist, wie die Hausratversicherung mit Folgeschäden umgeht, die man möglicherweise erst in 6 Monaten bemerkt, z.B. aufquillendes Holz bei Kommoden etc.. Beim Betrachten des Gutachters kurz nach dem Schaden kann ja noch alles in Ordnung sein.

Da gibt es sicherlich sehr große Unterschiede in der Praxis der verschiedenen Versicherungen. Wenn man die Ursache noch nachweisen kann, besteht natürlich ein Anspruch gegen die Versicherung.




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