Grunddienstbarkeit


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Roland Hirsch am 08 Februar, 2006 um 13:17:23

Folgender Fall:
Ein Grundstück A soll mit einem Haus bebaut werden. Das Grundstück B umschließt komplett das Grundstück A, zur Erreichung einer öffentlichen Straße muss das Grundstück B durchquert werden.
1. Welche Grunddienstbarkeit muss auf Grundstück B eingetragen werden?
2. Wie sollten am Besten eventuell anfallende Kosten wie Straßenanliegergebühren, Versorgungsleitungen warten etc. geregelt werden?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]