Re: Grunddienstbarkeit


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Februar, 2006 um 23:22:59

Antwort auf: Grunddienstbarkeit von Roland Hirsch am 08 Februar, 2006 um 13:17:23:

zu 1. Wege- und Leitungsrecht auf dem Grundstück B zu Gunsten von A
zu 2. gibt es sicher vielfältige denkbare Ansätze, gut ist, wo sich die Parteien einig werden

: Folgender Fall:
: Ein Grundstück A soll mit einem Haus bebaut werden. Das Grundstück B umschließt komplett das Grundstück A, zur Erreichung einer öffentlichen Straße muss das Grundstück B durchquert werden.
: 1. Welche Grunddienstbarkeit muss auf Grundstück B eingetragen werden?
: 2. Wie sollten am Besten eventuell anfallende Kosten wie Straßenanliegergebühren, Versorgungsleitungen warten etc. geregelt werden?





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